Der Alpenklub Berggeist vergibt jährlich eine Auszeichnung, den „Berggeist des Jahres“ .

Die Auszeichnung ist zu vergeben für besondere künstlerische, sportliche oder sonstige Leistungen, die sich mit dem Schutz und der Nutzung der Natur und besonders der Bergwelt befassen. Hierbei können auch juristische bzw. natürliche Personen, die Zivilcourage gezeigt haben, sowie auch „unbequeme Querdenker“ (im ursprünglichen Sinn) Berücksichtigung finden. AKB-Mitglieder sind von der Nominierung ausgeschlossen.

Dieser Auszeichnung liegt § 2 Abs. 2 der Satzung des AKB zugrunde: „Zweck und Aufgabe ist die Pflege wahrer Bergkameradschaft, auch mit Bergsteigern aus anderen Ländern, die Förderung des Bergsteigens im Sommer und Winter unter besonderer Berücksichtigung der Hochtouristik, die Vermittlung des Erlebens am Berg durch Wort, Schrift oder sonstiger künstlerischer Gestaltung sowie die Unterstützung alpiner wissenschaftlicher Arbeiten. Bei allem soll getreu dem Namen „Berggeist“ der ideale Wert des Bergsteigens gesucht und gepflegt werden. Der Verein ist unpolitisch; fremde Einflüsse werden abgelehnt.“

Vorschlagsberechtigt sind AKB-Mitglieder. Vorschläge sind schriftlich mit Begründung an den Vorsitzenden zu richten. Der Vorschlagende sollte bereits prüfen, ob der Kandidat zum Festabend des AKB anwesend sein kann. Annahmeschluss ist der 31. Juli des jeweiligen Jahres.

Innerhalb von 4 Wochen ist der Erweiterte Ausschuss des AKB zu unterrichten. Zum Erweiterten Ausschuss gehören die bei der Hauptversammlung gewählten Personen: Vorstandsmitglieder, Beisitzer, Ältestenrat, Kassenprüfer, Vortrags- und Tourenwart. Der Erweiterte Ausschuss prüft die Vorschläge und entscheidet mit ¾ Mehrheit über die Vergabe.

Die Auszeichnung soll am Festabend vergeben werden.

Der „Berggeist der Jahres“ sollte in Form einer Urkunde mit einer Skulptur oder einem Bild dem Auszuzeichnenden überreicht werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.